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Private Clients

Tätigkeitsbereich

Wir beraten Privatpersonen bei der Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen in persönlichen Lebensbereichen: Bei der Vermögensweitergabe von Todes wegen oder durch Schenkungen, in ihren ehe- und familienrechtlichen Beziehungen, bei der Ausgestaltung ihrer Position als Gesellschafter:innen, Stifter:innen sowie Unternehmer:innen sowie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Dabei gehen wir auf die individuelle Lebenssituation unserer Mandant:innen ein und evaluieren gemeinsam die Anforderungen, die sich aus spezifischen Bedürfnissen, etwa in der Familie, ergeben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der vorsorglichen Regelung von außergewöhnlichen Lebenssituationen, etwa im Fall einer Scheidung, Geschäftsunfähigkeit, geplanter Umstrukturierung (privaten) Vermögens (Stiftungsgründung) oder auch bei Unternehmensverkauf im Fall des Exit. Wir sehen unsere Rolle nicht nur im Bereich der Erarbeitung rechtlicher Lösungen, sondern als umfassende Ansprech- und Diskussionspartner:innen unserer Mandant:innen in allen Rechtsfragen rund um die persönlichen Lebensverhältnisse. Wir übernehmen als Teil unserer Beratung die Koordination von Expert:innen und zur Lösung der relevanten Gestaltungsaufgaben (Steuerrecht, Unternehmensberatung, Umgründungs- und Bewertungsfragen).

Unsere Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in der

  • Beratung in außergewöhnlichen Lebenssituationen
  • Erstellung von umfassenden Vorsorgevollmachten, insbesondere auch iZm der Ausübung von Gesellschafter:innen und Stifter:innenrechten im Fall der Geschäftsunfähigkeit
  • Erarbeitung testamentarischer Verfügungen
  • Erarbeitung von Stiftungserklärungen
  • Gestaltung von Gesellschafts- und Syndikatsverträgen, insbesondere zur Absicherung der Familie
  • Erstellung von Eheverträgen
  • Unterstützung im Rahmen einvernehmlicher und streitiger Scheidungen, bei Ausgestaltung von Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen sowie bei der Durchsetzung des Ehegatt:innen- und Kindesunterhalts
  • Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge und Vermögensweitergabe

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