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Privatstiftungen

Tätigkeitsbereich

Unsere Expertise im Bereich Privatstiftungsrecht liegt insbesondere in der nach individuellen Bedürfnissen maßgeschneiderten Gestaltung von Stiftungserklärungen. Wir beraten sowohl bei der Gründung von Privatstiftungen (auch gemeinnütziger) als auch bei der Umstrukturierung und Neugestaltung bestehender Privatstiftungen. Ausgehend von den Rahmenbedingungen der Stiftungsgründung, der gelebten Stiftungspraxis, den aktuellen Lebensumständen sowie den Zielen und Bedürfnisse der Stifter:innen und Begünstigten, erarbeiten wir die für den konkreten Einzelfall passende Stiftungserklärung. Wir begleiten den Generationenwechsel in der Privatstiftung und konnten gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren umfassende Expertise aufbauen. Hier haben wir uns als Gesprächspartner:innen für die gesamte Familie bei der Erarbeitung von Stiftungskonzepten, die den Generationenwechsel nachhaltig absichern, etabliert.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung hat sich im Bereich der sogenannten streitigen Stiftungen entwickelt. Wir unterstützen außergerichtlich, wenn notwendig auch im Rahmen von Gerichtsverfahren, bei Streitigkeiten rund um Privatstiftungen.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Privatstiftungsrecht gehören insbesondere

  • Beratung von Stifter:innen bei der Gestaltung von Stiftungserklärungen im Zuge der Gründung von Privatstiftungen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Konfliktvermeidung und Vermögensabsicherung
  • Gestaltung von Privatstiftungen als Teil eines Unternehmensnachfolgekonzepts unter besonderer Berücksichtigung der Gesellschafter:innenposition der Privatstiftung
  • Errichtung von Substiftungen zur Lösung von Konflikten zwischen Begünstigtenstämmen oder zur Sicherung von Stifter:innenrechten für die nächste Generation
  • Beratung bei der Ausgestaltung von Privatstiftungen zur bestmöglichen Absicherung der Position der Begünstigt:innen nach dem Tod der Stifter:innen
  • Absicherung der Rechte der Familie in Familienunternehmen, die im Eigentum der Familienstiftung stehen
  • Vorbereitung und Begleitung des Generationenwechsels in der Stiftung
  • Gestaltung der Begünstigt:innenposition zur Deckung von Pflichtteilsansprüchen
  • Änderung und laufende Überprüfung von Stiftungserklärungen im Rahmen des MP Stiftungschecks
  • Vertretung von Stifter:innen/Begünstigt:innen/Stiftungsvorständ:innen (sonstigen Stiftungsorganen bei Streitigkeiten rund um die Privatstiftung, etwa bei Fragen der Auslegung von Stiftungserklärungen, der Abberufung von Organen, bei Streitigkeiten über Maßnahmen der Stiftungsverwaltung sowie bei der Durchsetzung von Begünstigt:innenrechten (Auskunfts- und Informationsrechte)
  • Beratung von Stiftungsvorständ:innen zur Vermeidung von Haftungen durch Erstellung von Gutachten zu Fragen der Verwaltung des Stiftungsvermögens (Business Judgement Rule)
  • Unterstützung bei der Errichtung gemeinnützlicher Stiftungen
  • Unterstützung des Stiftungsvorstands bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens durch Erstellung von Checklisten, Mustern und laufende Beratung in Zusammenhang mit Fragen der Auslegung der Stiftungserklärung, insbesondere im Rahmen des MP Stiftungsvorstands-Coachings
  • Übernahme von Stiftungsvorstandsmandaten

Key Clients

Stifter:innen | Begünstigte | Stiftungsvorständ:innen | Stiftungsprüfer:innen

PRivatstiftungen

Teamleitung

Privatstiftungen

Team

Rechtsanwaltsanwärterin

Mag. Nina
Huber

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