Ein Haftrücklass dient zur Sicherstellung der Ansprüche des AGs bei Mängeln und Mangelfolgeschäden, die bei der Übergabe des Bauwerks zwar vorhanden, aber nicht erkennbar waren.Im Baugewerbe kommt es immer wieder vor, dass eine Haftrücklassgarantie auch für Mängel aus...
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Bauträger-Frühstück
Am 16.10.2019 luden Dr. Manuela Maurer-Kollenz, Mag. Simone Maier-Hülle und Mag. Anna Schimmer zum Bauträger-Frühstück in die Kanzleiräumlichkeiten.>> WEITERE DETAILS ZUM BAUTRÄGER-FRÜHSTÜCK>> ZUR PRESSEINFORMATION
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PRAXISHANDBUCH BÖRSERECHT – aktualisierte und erweiterte 2. Auflage erschien im November 2019
Die Neufassungen von Börsegesetz, Kapitalmarktgesetz und Prospektverordnung, die zweite Aktionärsrechte-Richtlinie und zahlreiche weitere Gesetzesänderungen haben schon drei Jahre nach dem Erscheinen der erfolgreichen Erstauflage eine durchgehende Aktualisierung...
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Ein Schaden kommt selten allein
Am Bau hat eine schädigende Handlung meist viele Folgen. Sofern diese Schäden des Geschädigten sind, ist für deren Geltendmachung die Beachtung der Verjährungsfrist Voraussetzung.Beim Erstschaden beginnt die Verjährung ab Kenntnis von Schaden, Schädiger und dem...
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JOUR FIXE: Gesellschaftsrechtliche Optimierung als Chance für Bauunternehmen
Am 02.10.2019 luden DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP, DR. BERNHARD KALL und DR. MARTIN MELZER, LL.M. zum Jour Fixe „Gesellschaftsrechtliche Optimierung als Chance für Bauunternehmen“ in die Kanzleiräumlichkeiten.>> WEITERE DETAILS ZUM JOUR FIXE>> ZUR...
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Judikatur Update – Haftung des Stiftungsvorstands
Im Oktober 2019 luden DDr. Katharina Müller, TEP und Dr. Martin Melzer LL.M. wieder zum MP Stiftungsfrühstück zum Thema „Judikatur Update – Schwerpunkt Vorstandshaftung“ in die Kanzlei Müller Partner Rechtsanwälte ein. Weitere Details zum 17. MP...
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