Who’s Who Legal ernennt Katharina Müller zu einem „leading lawyer“ im Bereich Construction und beurteilt sie als „a font of knowledge in construction law“, die ihre Klienten mit „clear and concise advice“ berät und vertritt....
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Neue Regeln bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
Die jüngste Novelle des Ärztegesetzes schaffte auch die Grundlage für Neuerungen bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Mit der mit 1. Juni 2015 in Kraft getretenen ÄAO 2015 werden Ausbildungsinhalte sowohl für die allgemeinärztliche als auch die fachärztliche...
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Bioethikkommission fordert Impfpflicht für Spitalspersonal
Die Bioethikkommission (eine seit 2001 im Bundeskanzleramt eingerichtete Institution) hob in Ihrer Stellungnahme vom 1. Juni 2015 hervor, dass eine gesetzliche angeordnete Impfpflicht bei medizinischem Personal gegen übertragbare Krankheiten sowohl die Gesundheit des...
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Newsletter Privatstiftungen Issue 2|2015
In seiner Entscheidung vom 19.11.2014 (6 Ob 140/14b) beschäftigte sich der OGH mit der Änderung einer Stiftungserklärung, welche im Ergebnis auf eine Abberufung des Vorstands der Privatstiftung hinauslief. Diese Entscheidung des OGH macht deutlich, dass bei Änderungen...
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Gemeinnützigkeit NEU: Chance für das gemeinnützige Stiftungswesen?
Am 15. Juni 2015 luden die Stiftungsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Dr. Günther Lutschinger (Bund gemeinnütziger Stiftungen) und MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP (KPMG Alpen-Treuhand GmbH) zum Vortragsabend mit...
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Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit
Die Entscheidung des OGH zeigt, dass innerhalb der Schranken der privatautonomen Rechtsgestaltung ein erheblicher Spielraum für die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen verbleibt. Dem AN ist anzuraten, das Vertragswerk in Ausschreibungsunterlagen genau zu prüfen,...
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