Der Werkunternehmer hat das jederzeitige Recht, vom Werkbesteller eine Sicherstellung zur Sicherung seiner Werklohnforderung zu verlangen. Wird die Sicherstellung vom Werkbesteller nicht geleistet, ist der Werkunternehmer zur Aufhebung des Vertrages berechtigt. Die...
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Vertragsaufhebung bei fehlender Sicherstellung: Risiko für Bauherren
Österreichische Bauzeitung 14 2024