In § 76 Abs 2 GmbH ist geregelt, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen eines Notariatsaktes bedarf. Die Formpflicht gilt nach herrschender Ansicht sowohl für das Verpflichtungs- als auch für das Verfügungsgeschäft. Die Art des Vertrages, aufgrund dessen die...
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Newsletter Corporate/M&A Issue 2|2023
Der „befangene“ Notar bei einer Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen