Eines der komplexesten Themen im Gesellschaftsrecht ist die Kapitalerhaltung. Das sogenannte Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG, § 82 GmbHG) verbietet, stark vereinfacht gesagt, jegliche Leistungsbeziehungen zwischen einer AG oder GmbH (oder unter Umständen auch...
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Newsletter Corporate/M&A Issue 5|2021
Wie man Ansprüche aus Einlagenrückgewähr prozessual geltend zu machen hat