§ 180 BörseG enthält für Gesellschaften mit Aktien im Amtlichen Handel der Wiener Börse seit Kurzem Vorgaben zur Bereitstellung von Informationen an alle ihre Aktionäre. Klar ist, dass die Informationsbereitstellung über Banken als Intermediäre entlang der...
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Newsletter Kapitalmarktrecht Issue 6|2020
Neue Informationspflicht des Emittenten über „corporate events“