Auftraggeber sind aufgrund der gesetzlichen Regelung, wonach der Werklohn erst nach vollendetem Werk zu entrichten ist, gut beraten, darauf zu achten, dass sie sich vertraglich ihr Recht auf Legung von Abschlagsrechnungen sichern.
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Kall, Bernhard: Abschlagsrechnungen im Bauvertrag
Österreichische Bauzeitung 07/2013