Grundsätzlich ist die Überschreitung eines Kostenvoranschlages bei sonstigem Verlust des Entgeltanspruchs für Mehrarbeiten anzuzeigen. Resultiert die Kostenüberschreitung jedoch aus Umständen aus der Sphäre des Bestellers, ist die Anzeige der Überschreitung...
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Wann eine Kostenüberschreitung nicht zwingend angezeigt werden muss
Österreichische Bauzeitung 11 2024