Nebenpflichten, die dem reibungslosen Ablauf des Werkvertrages dienen, können vertraglich vereinbart werden oder sich aus der Übung des redlichen Verkehrs sowie dem Gesetz ergeben.Den Werkbesteller triff eine sich aus den Umständen erforderliche Pflicht zur Obsorge....
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Müller, Katharina: Judikatur-Update: Zur Verwahrungspflicht des Auftraggebers
Österreichische Bauzeitung 19/2018