Ab Anfang 2018 ist die Finanzdienstleistungsbranche um ein Informationsblatt reicher. Beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIP) ist vor Vertragsabschluss ein Basisinformationsdokument (KID) zu übergeben. Die...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 9|2017
Bald gilt die PRIIP-VO: Lassen Sie jetzt Ihr KID prüfen!