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Newsletter Private Clients Issue 5|2015

Erbrechtsreform Teil 2 - Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht des Erben

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in Kraft, wobei die neuen Regelungen grundsätzlich nur bei Todesfällen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden sind. Bereits errichtete letztwillige Verfügungen bleiben – trotz Änderung der Formvorschriften –...
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Newsletter Private Clients Issue 4|2015

Erbrechtsreform Teil 1 - Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht des Erblassers

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in Kraft, wobei die neuen Regelungen grundsätzlich nur bei Todesfällen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden sind. Bereits errichtete letztwillige Verfügungen bleiben – trotz Änderung der Formvorschriften –...
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Müller, Katharina: Prüfung der Bautagesberichte des AN?

Österreichische Bauzeitung 21/2015

Aus dieser Entscheidung zeigt sich, dass nach der ÖNorm B 2110 der AN dem AG im Wege des Bautageberichts auch diverse Erklärungen zur Kenntnis gebracht werden kann. Der AG ist dabei gehalten die Bautagesberichte binnen 14 Tagen nach der Übermittlung durchzusehen, sie...
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