1. Einleitung Der nachehelichen Aufteilung unterliegen grundsätzlich jene Vermögenswerte, die bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft gemeinsam geschaffen und erworben worden sind. Gemeinsam ist hier weit zu verstehen, sodass auch das Einkommen des einzelnen...
mehr lesen
Newsletter Familienrecht Issue 3|2022
Nur vorhandene Vermögenswerte können aufgeteilt werden (OGH 1 Ob 189/21g)