Der europäische Gesetzgeber hat kürzlich weitere Vorgaben für Kapitalmarkttransaktionen beschlossen (Delegierte VO (EU) Nr. 2016/301 der Kommission). Im Prospektbilligungsverfahren ist künftig nach jedem Verbesserungsauftrag der FMA dem Folgeentwurf eine Erklärung...
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Newsletter Kapitalmarktrecht Issue 2|2016
Aktuelles zum EU-Prospektrecht