Es passiert häufig, dass die Vorstellung über oder die Erwartungshaltung für ein Geschäft von der Wirklichkeit abweicht. Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese “Irrtümer” aufgeklärt werden müssen.Der Umfang der (vorvertraglichen)...
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Gaar, Christoph: Irrtum: Pflicht zur umfassenden Aufklärung vor Vertragsabschluss?
Österreichische Bauzeitung 02/2020