In der Pandemie haben sich virtuelle Versammlungen diverser Gesellschaftsorgane gut bewährt. Rechtsgrundlage war eine Übergangsregelung, die am 30.06.2023 endgültig ausgelaufen ist. Dafür ist für den wichtigen Teilbereich der Hauptversammlungen eine Dauerlösung in...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 2|2023
Die virtuelle Hauptversammlung wird dauerhaft im Gesetz verankert