Es obliegt dem Kläger, einen behaupteten Mangel zu beweisen. Gemäß § 924 ABGB leistet der Übergeber nur für Mängel Gewähr, die bei der Übergabe vorhanden sind.Das Gesetz erleichtert den Beweis innerhalb von sechs Monaten, ob der Mangel bereits bei der Übergabe...
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Gietler, Roman: Beweislast bei Mangelhaftigkeit des Werks
Österreichische Bauzeitung 18/2020