Wer Wertpapiere öffentlich anbietet, muss im Regelfall zuvor einen von der Finanzmarktaufsicht gebilligten Kapitalmarktprospekt veröffentlichen. Das Erstellen eines solchen Dokuments und das Billigungsverfahren bei der Aufsicht sind durchaus aufwendig. Dementsprechend...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 3|2022
Das öffentliche Angebot – Dreh- und Angelpunkt in der Kapitalmarktfinanzierung