Behebt der Auftraggeber (AG) einen vom Auftragnehmer (AN) zu vertretenden Mangel im Wege der Ersatzvornahme, kann er die Kosten als Schadenersatzanspruch geltend machen. Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis der...
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Ilg, Mathias: Kosten für Ersatzvornahme – Besonderheiten der Verjährung
Österreichische Bauzeitung 19/2021