Der Auftraggeber kann bei Mängeln den offenen Werklohn zurückbehalten, die Grenze bildet das Schikaneverbot. Ob diese vorliegt, ist mitunter aufgrund einer Interessenabwägung zu prüfen.In seiner Entscheidung bekräftigte der OGH seine ständige Rechtsprechung zum...
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Gaar, Christoph: Zurückbehaltung des Werklohns bei Mängeln – Wo sind die Grenzen?
Österreichische Bauzeitung 08/2021