Mängel am Werk berechtigen den Auftraggeber zur Zurückbehaltung des Werklohns. In welchen Fällen gilt dies, und wann gilt dies nicht?Das Gewährleistungsrecht ist „dispositives Recht“. Die gesetzlichen Regelungen können also im Vertrag geändert werden. Das gilt auch...
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Kall, Bernhard: Das Zurückbehaltungsrecht am Werklohn – und seine Grenzen!
Österreichische Bauzeitung 06/2019