Neuerungen der ÖNORMEN B 2110, B 2118 & A 2060 seit 1.5.2023
Die ÖNORMEN A 2060, B 2110 und B 2118 wurden per 1.5.2023 neu aufgelegt. Sie gelten sowohl
für Auftraggeber, als auch für Auftragnehmer und werden als Regel der Technik und
Standardwerke für die Anwendung in der Bauwirtschaft angesehen.
Die Überarbeitungen stellen eine grundsätzliche Anpassung, gegenseitige Abgleichung und
Überarbeitung der Vertragsnormen dar. Die Anwendung der ÖNORMEN ist sowohl für
Auftraggeber, ausschreibende Stellen, Auftragnehmer, örtliche Bauaufsicht, als auch
begleitende Kontrollen essentiell und aus der Abwicklung von Bauprojekten nicht mehr
wegzudenken.
Erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen aus rechtlicher und
bauwirtschaftlicher Sicht.
DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
Weiterer Referent: ZT Dipl.-Ing. Martin Benesch | Allg. beeid. & gerichtl. zert. Sachverständiger u. a. für den ges. Hochbau
Bei einer Anmeldung direkt über die ARS-Website mit dem Rabattcode „mplaw23“ gibt es eine Ermäßigung von 15%.