Die ÖNORMEN A 2060, B 2110 und B 2118 wurden per 1.5.2023 neu aufgelegt. Sie werden als Regel der Technik und Standardwerke für die Anwendung in der Bauwirtschaft angesehen. Die Überarbeitungen stellen eine grundsätzliche Anpassung, gegenseitige Abgleichung und Überarbeitung der Vertragsnormen dar. Die Anwendung der ÖNORMEN ist für alle Beteiligten essentiell und aus der Abwicklung von Bauprojekten nicht mehr wegzudenken. Erfahren Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen aus rechtlicher und bauwirtschaftlicher Sicht.
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DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
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