Wachstum beschleunigen, neue Märkte erschließen, die Nachfolge regeln – Unternehmens(ver)käufe gehören zu den wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Mindestens genauso wichtig wie die involvierten Parteien ist dabei eine umfassende Kenntnis des Unternehmens, welches man zu kaufen beabsichtigt. In der Regel wird im Zusammenhang mit einer Unternehmenstransaktion aus diesem Grund vorab eine Due Diligence („DD“) durchgeführt.
Due Diligence bedeutet übersetzt „erforderliche Sorgfalt“. Im M&A-Bereich bedeutet Due Diligence also insbesondere die erforderliche Sorgfalt im Rahmen einer bevorstehenden Transaktion. Die Due Diligence Prüfung stellt eine Risikoanalyse dar, in dessen Rahmen das Zielunternehmen ganzheitlich, insbesondere in Hinblick auf dessen rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Strukturen und Verhältnisse begutachtet wird, mit dem Ziel relevante Risiken aufzudecken, Optimierungspotentiale zu erkennen und um eine passende Transaktionsstruktur zu erarbeiten.
Gernot Wilfling | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Michael Felbinger | Rabel & Partner/Deloitte
Mag. Markus Dollinger | Rabel & Partner/Deloitte
Martin Kanatschnig | AQUIN
Im Anschluss stehen die Vortragenden für Fragen zur Verfügung.
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Anmeldungen senden Sie bitte an events@mplaw.at. Die physische Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Teilnahme ist kostenlos.