Subunternehmerverträge optimal gestalten (9.00-13.00 Uhr)
- Definitionen: Generalunternehmer, Totalunternehmer, Subunternehmer, Nachunternehmer, ARGE
- Bau-Soll
- Abstimmung des Leistungsumfangs
- Leistung, Termine, Warn- und Hinweispflichten, Rücktrittsrechte etc.
- Schnittstelle Claim-Management
- Mehrkostenforderungen | Anmeldung von Claims
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Haftung
- Erfüllungsgehilfe | Regress | Verjährung
- Gewährleistung
- Schnittstellen | Mängel | Abstimmung der vertraglichen Regeln | Fristen
- Sicherheiten
- § 1170b ABGB | Haftrücklass | Deckungsrücklass
- Insolvenz des GU, des SU, des Bauherrn
- Prozessuale Aspekte
- Streitverkündung | Beweissicherung
- Internationale Aspekte
- Gerichtsstand | Rechtswahl
DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte
MAG. WOLFGANG HUSSIAN | PORR AG
SUBUNTERNEHMERINNEN IM VERGABE- & GEWERBERECHT (14.00-15.45 Uhr)
- Neuerungen bei Subunternehmern infolge der BVergG-Novelle
- Wann und wie muss ich Subunternehmer nennen?
- Mehrfachnennung von Subunternehmern
- Substitution der Befugnis durch Subunternehmer
- Subunternehmer und Referenzen | Wer darf welche Leistung erbringen?
- Nebenrecht von Gewerbetreibenden – Nicht immer ist ein Subunternehmer notwendig!
- Abgrenzung Subunternehmer – Arbeitskräfteüberlasser
- Abgrenzung Subunternehmer – Lieferant
- Kritische Leistungsteile, die von der Subvergabe ausgeschlossen sind
DR. BERNHARD KALL | Müller Partner Rechtsanwälte
weitere Referenten an diesem Tag: Mag. Carmen Kainz | Österreichische Gesundheitskasse