Die voraussichtlich ab Jahresende anwendbare PRIIPs-Verordnung verlangt beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten ein standardisiertes Basisinformationsdokument („key information document“ oder „KID“). Gleichzeitig ordnet sie in bestimmten Fällen eine Schadenersatzpflicht des PRIIP-Herstellers gegenüber Anlegern an und bei fehlenden, mangelhaften oder nicht aktualisierten KIDs drohen drakonische Verwaltungsstrafen. Die PRIIPs-Verordnung stellt die Praxis vor große Herausforderungen.
Von unseren Vortragenden erfahren Sie dazu Folgendes: