Die ÖNORMEN A 2060, B 2110 und B 2118 wurden per 01.05.2023 neu aufgelegt. Sie werden als Standardverträge in der Bauwirtschaft angesehen. Die Überarbeitungen stellen eine grundsätzliche Anpassung, gegenseitige Abgleichung und Überarbeitung der Vertragsnormen dar.
Die Kenntnis der aktuellen ÖNORMEN ist für die Abwicklung von Bauprojekten unbedingt erforderlich.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Im Anschluss steht die Vortragende für Fragen zur Verfügung.
DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
Anmeldungen bitte an events@mplaw.at.
Der Termin findet ausschließlich als Webinar über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.