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Gemeinnützigkeit

Tätigkeitsbereich

Unsere Expert:innen beraten Privatpersonen, die den Wunsch haben, philanthropisch tätig zu werden. Dabei profitieren die Mandant:innen von unserer Erfahrung bei der Erarbeitung, Ausgestaltung und Implementierung kreativer, maßgeschneiderter Organisationsstrukturen für gemeinnützige Projekte.

Weiters unterstützen wir nationale und internationale gemeinnützige Organisationen bei der rechtlichen Optimierung ihrer Tätigkeit. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hier in der Beratung von Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Organmitgliedern gemeinnütziger (Privat-)Stiftungen zur sorgfältigen und haftungsvermeidenden Ausübung ihrer Tätigkeit als Stiftungsvorstand oder Stiftungsbeirat.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im Gemeinnützigkeitsrecht gehören insbesondere:

  • Gründung oder Optimierung von gemeinnützigen Privatstiftungen
  • Gründung oder Optimierung von gemeinnützigen Stiftungen oder Fonds nach dem BStFG
  • Gründung oder Optimierung von gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Vereinen
  • Unterstützung bei der konkreten Gestaltung und Ausformulierung der Organisationsstruktur
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von gemeinnützigen Rechtsträger:innen
  • Erbrechtliche Beratung von Philanthrop:innen und bedachten Organisationen
  • Umgründungen gemeinnütziger Organisationen
  • Beratung von Vorstands- oder Beiratsmitgliedern gemeinnütziger Stiftungen
  • Beratung von social businesses und Start-Ups

Key Clients

Nationale und internationale gemeinnützige Organisationen | Private Clients, die philanthropisch tätig sind oder es werden wollen | Organmitglieder von gemeinnützigen Rechtsträger:innen

Gemeinnützigkeit & Philanthropie

Teamleitung

Gemeinnützigkeit & Philanthropie

Team

Rechtsanwaltsanwärterin

Mag. Nina
Huber

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