Kapitalmarkt- & Bankrecht
Tätigkeitsbereich
Im Kapitalmarktrecht wie in der Bankenregulierung besteht ein nie dagewesenes Regelungsdickicht, welches sich aus verschiedenen Levels an Unionsrecht und nationalem Recht zusammensetzt. Die Rechtsentwicklung ist hier dynamisch, regelmäßige Gesetzesänderungen an der Tagesordnung. In diesem Umfeld ist professionelle, auf tiefgehendem Know-How und Erfahrung beruhende Rechtsberatung unverzichtbar. Wir unterstützen unsere Mandant:innen unter anderem bei Fragen der Insider- und Wertpapier-Compliance, beraten regelmäßig im Börsegesetz, zur Marktmissbrauchsverordnung und zum Wertpapieraufsichtsgesetz. Und natürlich verteidigen wir Sie auch in Verwaltungs(straf)verfahren gegenüber der FMA wegen behaupteter Gesetzesverletzungen oder gegenüber Kund:innen/Anleger:innen.
Eine weitere Kernkompetenz ist die Beratung von Unternehmen, Banken und Versicherungen in allen Finanzierungsfragen. Unser Beratungsspektrum beginnt bei klassischen Kapitalmarkttransaktionen wie Börsegängen, Kapitalerhöhungen und Unternehmensanleihen. Gerade bei Letzteren spielen in unserer Beratungspraxis nachhaltige Finanzierungen immer mehr Rolle, etwa Green Bonds, ESG-Rating-verbundene Anleihen aber auch Social Bonds. Wir unterstützen unsere Mandant:innen zudem bei Wachstumsfinanzierungen (Venture Capital, Private Equity) und beraten in den Bereichen Crowdinvesting und Krypto. Und wir stehen auch bei Kreditfinanzierungen und der Bestellung von Kreditsicherheiten zur Seite.
Zu unseren Schwerpunkten gehört weiters die Beratung von börsenotierten Unternehmen, Banken und Versicherungen im Aktienrecht, etwa bei Aktienrückerwerben, Wiederveräußerungen eigener Aktien, in Zusammenhang mit Hauptversammlungen, zu Fragen der Corporate Governance inklusive Fragen der Organhaftung und vielem mehr. Hier manifestiert sich eine unserer großen Stärken: Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht.
Publikationen
Events
Key Clients
Wir sind
Ausgezeichnet
„Das kapitalmarktrechtliche Team hat sich zu einer wesentlichen Stütze der Gesamtkanzlei entwickelt. Das geht zurück auf eine Kombination aus der Beratung zu Emissionen, etwa für den Stromerzeuger und -händler Oekostrom, und der laufenden Arbeit für etliche börsenotierte Finanzinstitute und Industrieunternehmen in der kapitalmarktrechtlichen Compliance und der Geldwäscheprävention. Angelehnt an diese Beratung treten die Anwälte für mehrere Unternehmen bei virtuellen Hauptversammlungen als bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter auf und beraten immer wieder an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht, etwa bei Venture-Capital-Finanzierungen und Mitarbeiterbeteiligungen. Der Erfolg zeigt sich am Ausbau des Teams, das inzwischen neben dem Partner Gernot Wilfling auch einen Anwalt zählt.“
„Praised as ‘a flexible boutique‘, Müller Partner Rechtsanwälte increasingly deals with mandates from regulated entities such as banks, insurance companies, and investment businesses, and increasingly represents clients in administrative criminal proceedings; clients benefit from the experience of Sebastian Sieder, who was formerly employed by the Enforcement and Law Department of the FMA. Practice head Gernot Wilfling is a particular expert in capital markets compliance work.“