Am 19. Oktober 2017, ab 17.30 Uhr luden MAG. GERNOT WILFLING und MAG. MATHIAS ILG, MSC. zum Jour Fixe in die Kanzleiräumlichkeiten.
In wenigen Monaten ist das neue Börsegesetz 2018 anwendbar. Anlass für die Neukodifizierung war die erforderliche Umsetzung der neuen Märkte für Finanzinstrumente Richtlinie. Das Börsegesetz 2018 enthält aber auch einige Änderungen, die über die Finanzdienstleistungsbranche hinaus auch für börsenotierte Corporates interessant sind.
Folgende wesentliche Inhalte standen am Programm:
- Aufbau und wesentliche Inhalte
- Datenbereitstellungsdienste
- Zusammenführung der geregelten Märkte
- Zulassung und Zulassungswiderruf (“Delisting neu”)
- Überblick Zulassungsfolgepflichten
- Update Marktmissbrauch
- Verwaltungsverfahren im Börserecht