Im Zuge der COVID-19 Pandemie beziehungsweise aufgrund der Maßnahmen zu deren Eindämmung ist es vermehrt zu Verzügen der Leistungserbringung der AN gekommen.
Die Nachweispflicht trägt im Fall der Berufung auf den Wegfall der Pönale infolge von COVID-19 aufgrund der gesetzlichen Textierung der AN. Es ist daher jedem AN zu raten, allfällige Verzögerungen aufgrund von Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, insbesondere aufgrund der COVID-19 Maßnahmen, detailliert zu dokumentieren. Um einen Ausschluss von Pönalen geltend zu machen, muss konkret dargelegt werden, inwiefern der AN an seiner Leistungserbringung aufgrund der COVID-19 Restriktionen behindert war, der bloße Vermerk „COVID-19 bedingt“ wird nicht ausreichen.
MMag. Roman Gietler