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Gekauft wie gesehen? Zum Gewährleistungsausschluss bei verdeckten Mängeln

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Ob Schimmel, Risse in den Wänden oder Hausschwammbefall – das Problem mit Mängeln, die erst nach (längerer) Zeit in Erscheinung treten, beschäftigt immer wieder die Höchstgerichte.


Mit dieser Entscheidung bestätigt der OGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach ein allgemeiner Gewährleistungsverzicht bei der Zusicherung bestimmter Eigenschaften nicht greift. Freilich ist die Vertragsauslegung stets im konkreten Einzelfall zu prüfen. Bei der Vertragserstellung sei also Vorsicht geboten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

MMag. Roman Gietler


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