Der OGH hat in einer Entscheidung (OGH17.02.2023,6Ob2/23x) erneut festgehalten, dass eine Klage des zu Schaden gekommenen Nachbarn direkt gegen den Bauunternehmer nicht zulässig ist.
Zusammenfassend haftet das Bauunternehmen für nachbarschaftsrechtliche Ansprüche nicht. Trotzder mangelnden Passivlegitimation des Bauunternehmens ist der Schadenersatzanspruch des Grundstückseigentümers bzw. des Auftraggebers gegen das Bauunternehmen jedoch nicht ausgeschlossen, er kann auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt werden.
Mag. Christoph Gaar