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Haftet auch das Bauunternehmen?

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Der OGH hat in einer Entscheidung (OGH17.02.2023,6Ob2/23x) erneut festgehalten, dass eine Klage des zu Schaden gekommenen Nachbarn direkt gegen den Bauunternehmer nicht zulässig ist.


Zusammenfassend haftet das Bauunternehmen für nachbarschaftsrechtliche Ansprüche nicht. Trotzder mangelnden Passivlegitimation des Bauunternehmens ist der Schadenersatzanspruch des Grundstückseigentümers bzw. des Auftraggebers gegen das Bauunternehmen jedoch nicht ausgeschlossen, er kann auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt werden.

Mag. Christoph Gaar


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