Wer der Öffentlichkeit Finanzinstrumente in größerem Ausmaß anbieten will, muss bestimmte gesetzliche Informationspflichten einhalten. Wachstumsunternehmen, die über die Start-up-Phase hinaus sind und expandieren wollen, haben häufig einen Finanzierungsbedarf zwischen 1,5 und 5 Millionen Euro und fallen damit unter ein vereinfachtes Informationsregime („Prospekt light“). Vertriebsüberlegungen führen bei solchen Finanzierungsvolumina meist zu qualifizierten Nachrangdarlehen, Genussrechten oder ähnlichen, als Veranlagungen im Sinne des KMG zu qualifizierenden Finanzinstrumenten. Der Prospekt light für Veranlagungen ist nicht von der Finanzmarktaufsicht zu billigen, sondern zwingend einer Prospektkontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen.
Gemeinsam mit ARTUS Steuerberatung-Wirtschaftsprüfung begleiten wir Sie von den ersten Strukturüberlegungen bis zum Abschluss des Finanzierungsprojekts und bieten Ihnen sämtliche ür ein solches Finanzierungsprojekt erforderlichen Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferleistungen durch ein eingespieltes Team aus einem Guss an.