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Neue Chance durch ELTIF-VO 2.0

6. August 2024

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Mit dem EU Green Deal will die EU der erste klimaneutrale Kontinent werden. Dafür müssen die Mitgliedstaaten jährlich EUR 700 Milliarden investieren, um den Green Deal der EU tatsächlich zu realisieren. In Zeiten knapper Haushalte werden die Staaten den Umbau aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Eine wichtige Rolle spielen dabei Private Markets, also nicht öffentliche Märkte/Börsen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur etc). Zwischen 2013 und 2023 hat sich die Beschaffung von privatem Kapital von 145 Milliarden US-Dollar 2013 auf 300 Milliarden bis 2023 verdoppelt. Anlagen auf den Private Markets machten im vergangenen Jahr 27 Prozent der institutionellen Portfolios aus und zehn Prozentpunkte mehr als vor zehn Jahren.

Was in den nächsten zehn bis 20 Jahren als entscheidender Trend bei Private Assets angenommen wird, ist in allen Anlageklassen den Marktzugang für Privatanleger zu verbessern. Privatanleger können dies bereits beschränkt tun, indem sie sich mit Aktien an Private-Equity-Gesellschaften beteiligen. Ein wichtiger Schritt in Richtung Private Markets für Kleinanleger war die europäische Long-Term Investment Funds VO (ELTIF-VO)-Novelle (ELTIF-VO 2.0), die im Januar in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht auch Privatanlegern den Zugang zu Fonds, die bisher institutionellen Investoren vorbehalten waren. Nach alter Rechtslage durften Privatanleger, deren Anlage-Portfolio insgesamt weniger als 500.000 Euro betrug, maximal zehn Prozent des Anlage-Portfoliovolumens in ELTIF investieren. Dabei mussten sie mindestens 10.000 Euro in ELTIF anlegen. Durch ELTIF-VO 2.0 gibt es solche gesetzlichen Zugangsbegrenzungen nicht mehr. Erforderlich ist es aber, vor dem Investment von Privatanlegern eine Geeignetheitsprüfung vorzunehmen und diesen eine Erklärung zur Geeignetheit, wie man sie aus dem Wertpapierbereich (MiFID II/WAG 2018) kennt, auszuhändigen.

Von den zahlreichen Änderungen durch ELTIF-VO 2.0 besonders Hervorhebens wert erscheint die deutliche Erweiterung des Spektrums zulässiger Vermögensgegenstände durch zB:

  • Ergänzung der Liste der für einen ELTIF zulässigen Vermögensgegenstände, indem nun auch einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen mit langfristigen Risikopositionen und grüne Anleihen (iSd EU-Green Bond Verordnung) von qualifizierten Portfoliounternehmen umfasst sind (Stichwort: Finanzierung Green Deal);
  • Ermöglichung des Erwerbs von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und an europäischen alternativen Investmentfonds(EU-AIF), die von europäischen Verwaltern alternativer Investmentfonds (EU-AIFM) verwaltet werden, diese Fonds in für ELTIFs zulässige Anlagen investieren und selbst nicht mehr als 10 Prozent ihres Anlagevermögens in anderen Fonds investiert haben (Stichwort: Dachfondsstrategie);
  • Wegfall der bisherigen Schwelle von zehn Millionen Euro für Investitionen in Sachwerte (im Ergebnis: attraktiver durch Diversifizierung);
  • Anhebung der Anlage- und Emittentengrenzen sowie sinnvolle Differenzierung zwischen ELTIF, die auch an Privatanleger vertrieben werden können, und solchen, die nur für professionelle Anleger zugänglich sind (Letztere sind an die Anlage- und Emittentengrenzen gar nicht gebunden).

Viele Marktteilnehmer gehen davon aus, dass ELTIF-VO 2.0 aufgrund der Strukturierungs- und Vertriebsvorteile zum „Gamechanger“ wird. Wir hoffen, dass diese positive Stimmung auch Österreich erfasst.

Sebastian Sieder

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