Auch im Erbrecht ist die Privatautonomie ein fundamentaler Grundsatz. Diese Privatautonomie äußert sich im Erbrecht allen voran in der Möglichkeit, mittels einer letztwilligen Verfügung seine Erbinnen und Erben selbst zu bestimmen. Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl anderer rechtlicher Instrumente, um Nachfolgeregelungen zu treffen, wie beispielsweise die Schenkung auf den Todesfall.
Lesen Sie [hier] mehr.
DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.
Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.