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Unfall bei Kranarbeiten – Haftung für Fehler von Gehilfen

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Grundsätzlich haftet jeder nur für eigenes (Fehl-)Verhalten. Die Gehilfenhaftung ist die Ausnahme.


 Der Sinn der Gehilfenhaftung ist, dass der Geschäftsherr nicht für „weniger“ haften soll, weil er Gehilfen tun lässt, was eigentlich er selbst tun müsste. Wer allenfalls wem als Gehilfe zuzurechnen ist, ist nicht immer eindeutig. Es ist stets eine Einzelfallbetrachtung.

Mag. Christoph Gaar


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