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Wann sollte man ein Testament errichten

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Möchte man das eigene Hab und Gut möglichst gezielt vererben, muss dies testamentarisch festgehalten werden.

Die Frage, wann es sinnvoll ist, ein Testament zu errichten, ist recht einfach zu beantworten: Immer dann, wenn man die gesetzliche Erbfolge vermeiden oder abändern möchte. Kurz zur Erinnerung: die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn jemand ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstirbt. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben bestimmte nahe Angehörige dann nach Quoten.

Nun gibt es verschiedene Gründe, warum man dies nicht möchte. Diese können persönlicher Natur sein, sprich man möchte nicht, dass bestimmte nahe Angehörige erben. Oft ist das Miteigentum nach Erbquoten aber auch nicht die bevorzugte Form der Vermögensweitergabe, vor allem im Hinblick auf spätere Konflikte zwischen den Erben. 

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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.


Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.