Möchte man das eigene Hab und Gut möglichst gezielt vererben, muss dies testamentarisch festgehalten werden.
Die Frage, wann es sinnvoll ist, ein Testament zu errichten, ist recht einfach zu beantworten: Immer dann, wenn man die gesetzliche Erbfolge vermeiden oder abändern möchte. Kurz zur Erinnerung: die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zur Anwendung, wenn jemand ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstirbt. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben bestimmte nahe Angehörige dann nach Quoten.
Nun gibt es verschiedene Gründe, warum man dies nicht möchte. Diese können persönlicher Natur sein, sprich man möchte nicht, dass bestimmte nahe Angehörige erben. Oft ist das Miteigentum nach Erbquoten aber auch nicht die bevorzugte Form der Vermögensweitergabe, vor allem im Hinblick auf spätere Konflikte zwischen den Erben.
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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.
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