MP-Law-Logo weiß

Neuer Blog – Erben ohne Streit: Die fünf goldenen Regeln für ein gelungenes Testament

9. März 2022

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Wenn man auf die Vermögensverteilung und die Pflichtteilsansprüche achtet, sollten Konflikte leichter verhindert werden können.

Im Gastblog erörtern die Rechtsanwälte Katharina Müller und Martin Melzer, worauf bei der Testamentserstellung zu achten ist.

Das Thema Erben und Vererben berührt jeden von uns: Die Diskussionen darüber werden innerhalb der eigenen Familie, aber auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext geführt.

Auf politischer Ebene stellen sich im Zusammenhang mit vererbten Vermögen vor allem Fragen der Verteilungsgerechtigkeit: So gibt es etwa in Österreich – im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten – seit ihrer Abschaffung im Jahr 2008 weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Zudem wird immer wieder heftig über die Existenzberechtigung eines Pflichtteilsrechts diskutiert: Braucht es das nach wie vor, etwa zum Schutz der Ehegattin, oder stellt es eine unangemessene Einschränkung der Freiheit des Einzelnen dar, selbstbestimmt und frei zu entscheiden, wer erben soll?

Viele Fragen und oft sehr unterschiedliche Zugänge: Das Erbrecht erhitzt nicht selten die Gemüter. Und eines ist klar: Beim Vererben kann man vieles falsch machen.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.


Dieser Beitrag ist online auf www.derstandard.at erschienen.