Ab 3. Juli 2016 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) in Österreich direkt anwendbar und ersetzt wichtige, bislang im Börsegesetz geregelte Bestimmungen. Die MAR wird von zahlreichen weiteren Rechtsakten begleitet, die gemeinsam mit ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften ein mehrere hundert Seiten umfassendes, auf diverse Rechtsquellen zersplittertes neues Marktmissbrauchsregime ergeben.
Wir begleiten Sie je nach Wunsch umfassend im Rahmen eines Beratungspakets oder bei einzelnen Modulen dabei, sämtliche Compliance-Maßnahmen zeitgerecht durchzuführen und Verstöße durch Ihr Unternehmen sowie dessen Oragne und Mitarbeiter zu vermeiden.
Zu unseren umfassenden Musterpakten mit möglichen Modulen zählen insbesondere folgende Leistungen:
- Planung: Erhebung Ist-Stand, gemeinsame Evaluierung der erforderlichen/gewünschten Maßnahmen, gemeinsame Erarbeitung eines genauen Umsetzungsplans, …
- Dokumentation: Überarbeitung der Compliance-Richtlinie, Erstellen bzw Anpassen von Insiderlisten, Directors‘ Dealings-Belehrungen und damit verbundene Aufzeichnungspflichten, …
- Information von Organen und Mitarbeitern: Unterstützung in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen oder bei erforderlichen Belehrungen und beim Einholen von Informationen, …
- Whistle-Blowing-System (verpflichtend für Banken und Wertpapierfirmen)