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EU-Marktmissbrauchsverordnung Paket | Module

28. Januar 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Ab 3. Juli 2016 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) in Österreich direkt anwendbar und ersetzt wichtige, bislang im Börsegesetz geregelte Bestimmungen. Die MAR wird von zahlreichen weiteren Rechtsakten begleitet, die gemeinsam mit ergänzenden nationalen Rechtsvorschriften ein mehrere hundert Seiten umfassendes, auf diverse Rechtsquellen zersplittertes neues Marktmissbrauchsregime ergeben.

Wir begleiten Sie je nach Wunsch umfassend im Rahmen eines Beratungspakets oder bei einzelnen Modulen dabei, sämtliche Compliance-Maßnahmen zeitgerecht durchzuführen und Verstöße durch Ihr Unternehmen sowie dessen Oragne und Mitarbeiter zu vermeiden.


Zu unseren umfassenden Musterpakten mit möglichen Modulen zählen insbesondere folgende Leistungen:

  • Planung: Erhebung Ist-Stand, gemeinsame Evaluierung der erforderlichen/gewünschten Maßnahmen, gemeinsame Erarbeitung eines genauen Umsetzungsplans, …
  • Dokumentation: Überarbeitung der Compliance-Richtlinie, Erstellen bzw Anpassen von Insiderlisten, Directors‘ Dealings-Belehrungen und damit verbundene Aufzeichnungspflichten, …
  • Information von Organen und Mitarbeitern: Unterstützung in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen oder bei erforderlichen Belehrungen und beim Einholen von Informationen, …
  • Whistle-Blowing-System (verpflichtend für Banken und Wertpapierfirmen)


Nähere Details zu unseren Leistungen >>