Unsere Gesundheitsrechtspraxis verfügt über eine langjährige Erfahrung und entsprechendes Spezialwissen bei der Beratung von in- und ausländischen Trägern von Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsunternehmen und Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Was uns dabei besonders auszeichnet ist, dass wir durch unsere langjährige Tätigkeit in Gesundheitsunternehmen selbst viel praktisches Wissen besitzen. Wir kennen daher die Anforderungen, die an eine Rechtsberatung in diesem Bereich gestellt werden und begegnen diesen mit Pragmatismus, Lösungsorientierung und Fachkompetenz.
Geleitet wird unser neue Praxisgruppe von Dr. Michael Straub, LL.M.
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