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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 13|2023

17. Juli 2023

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Neuausgabe der ÖNORMEN B 2110, B 2118 und A 2060

Als ein bewährtes Tool der Vertragsgestaltung stellt die ÖNORM B 2110 eine gängige Grundlage vieler Bauverträge dar. Technische sowie rechtliche Vertragsbestimmungen werden nebst den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt, um diese zu ergänzen sowie eine solide und möglichst faire rechtliche Grundlage für die Baupraxis zu schaffen. Mit 1. Mai 2023 erfolgte durch Austrian Standards eine Neuausgabe der ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“. Gleichzeitig wurden auch die Werkvertragsnormen B 2118 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten“ und A 2060 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen“ reformiert.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP / Sebastian Wiederkumm


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