Durch COVID-19 und den derzeitigen Dauer-LOCKDOWN haben viele Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Ein Ende ist derzeit nicht absehbar. In diesem Zusammenhang kann die gesetzliche Ausschüttungssperre des § 82 Abs 5 GmbHG eine erhebliche Rolle spielen. Zudem ergeben sich Ausschüttungssperren bzw Vorgaben zur Gewinnverwendung aus den Regelungen iZm Fixkostenzuschüssen und Förderungen laut COFAG-Richtlinien.
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DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.
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