Unsere Gesellschaft steht vor der größten Herausforderung in der zweiten Republik. Das Coronavirus bringt die Wirtschaft weltweit Stück für Stück zum Erliegen. Unsere Regierung setzt drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Eckpfeiler der Europäischen Union bröckeln. Plötzlich sind die Erwerbsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit nicht mehr unantastbar.
Der Nationalrat und der Bundesrat haben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Reihe von Gesetzen mit der Sammelbezeichnung „COVID-19 Gesetz“ beschlossen. Die Rechtsgrundlage für die verhängten Maßnahmen ist das COVID-19 Maßnahmengesetz. Dieses Gesetz soll jene Maßnahmen ermöglichen, die gegen die Verbreitung des Virus notwendig sind.
In Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen sich derzeit laufend neue Rechtsfragen, gerade in Zusammenhang mit der Leistung von Bauunternehmen auf Baustellen.
Wir möchten Ihnen [hier] einen ersten Überblick geben, der eine individuelle Beratung auf Grundlage des jeweiligen Einzelvertrags aber nicht ersetzen kann.
Unser Baurechtsteam ist rund um die Uhr für Sie da: covid19@mplaw.at