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Newsletter COVID-19 Issue 1|2020

20. März 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Unsere Gesellschaft steht vor der größten Herausforderung in der zweiten Republik. Das Coronavirus bringt die Wirtschaft weltweit Stück für Stück zum Erliegen. Unsere Regierung setzt drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Eckpfeiler der Europäischen Union bröckeln. Plötzlich sind die Erwerbsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit nicht mehr unantastbar.
 
Der Nationalrat und der Bundesrat haben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Reihe von Gesetzen mit der Sammelbezeichnung „COVID-19 Gesetz“ beschlossen. Die Rechtsgrundlage für die verhängten Maßnahmen ist das COVID-19 Maßnahmengesetz. Dieses Gesetz soll jene Maßnahmen ermöglichen, die gegen die Verbreitung des Virus notwendig sind.
 
In Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen sich derzeit laufend neue Rechtsfragen, gerade in Zusammenhang mit der Leistung von Bauunternehmen auf Baustellen.
 
Wir möchten Ihnen [hier] einen ersten Überblick geben, der eine individuelle Beratung auf Grundlage des jeweiligen Einzelvertrags aber nicht ersetzen kann.

Unser Baurechtsteam ist rund um die Uhr für Sie da: covid19@mplaw.at



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