In unserem dritten Newsletter COVID-19 lesen Sie mehr zu folgenden Themen:
- 30 Tage COVID-19–Maßnahmen – Eine Zwischenbilanz
- Wer ist für die Einhaltung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen verantwortlich? Wer trägt die Mehrkosten für Schutzmaßnahmen?
- Wen trifft das Risiko der Verfügbarkeit (ausländischer) Subunternehmer und Lieferanten?
- Das Bauunternehmen hat in den vergangenen Wochen die Bauarbeiten aufgrund der Rechtsunsicherheit eingestellt – Muss die Verzögerung nun aufgeholt werden? Wer trägt die Kosten von Forcierungsmaßnahmen (mehr Personal, mehr Geräte) zur Einhaltung der vereinbarten Endtermine? Hat der Auftragnehmer Anspruch auf Mehrkosten, wenn Auftraggeber Baustellen „vorsorglich“ eingestellt haben?
- Pönalen wegen Verzug wurden am 1. April im 4. COVID-19-Gesetzespaket neugeregelt. Wer trägt die Nachweispflicht, ob der Verzug pandemiebedingt ist? Kann vom Auftraggeber Schadenersatz gefordert werden, wenn die Endtermine nicht gehalten werden können? (z.B. entgangene Mieteinnahmen o.ä.)
- Worauf sollten AN bei öffentlichen Ausschreibungen besonders achten, wenn sie jetzt Angebote abgeben?
Alle Details finden Sie [hier].
mplaw steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Verfügung.