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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 1|2021

28. Januar 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Das ErbRÄG 2015 hat die Stellung der Pflichtteilsberechtigten verbessert und insbesondere eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch gegenüber Geschenknehmern geschaffen.

Pflichtteilsberechtigte Personen (Kinder und Ehegatten des Verstorbenen) müssen sich Zuwendungen, die sie zu Lebzeiten des Verstorbenen oder letztwillig von diesem erhalten haben, auf den eigenen Pflichtteil anrechnen lassen. Im Gegenzug können sie die Berücksichtigung derartiger Zuwendungen an andere Pflichtteilsberechtigte oder auch Dritte (sofern die Zuwendung an diese innerhalb von 2 Jahren vor dem Ableben des Verstorbenen erfolgte) bei Ermittlung ihres Pflichtteils verlangen.

Lesen Sie [hier] mehr. 

Das Erbrechtsteam von Müller Partner Rechtsanwälte unterstützt Sie im Anlassfall bei der Formulierung und allenfalls auch gerichtlichen Durchsetzung von Auskunfts- und nachgelagerten Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Gerne stehen wir für eine umfassende Beratung persönlich, wie auch telefonisch oder per Videokonferenz, zur Verfügung.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.


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