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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 2|2020

30. März 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Gerade in Krisenzeiten steigt das Bedürfnis, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen und die Vermögensweitergabe im Familienkreis rechtssicher zu regeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie angesichts der derzeit geltenden gesetzlichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein Testament formgültig errichtet werden kann.

Lesen Sie [hier] mehr über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, insbesondere die Errichtung eines eigenhändigen Testaments.

Das Team von Müller Partner Rechtsanwälte steht Ihnen auch in der aktuellen Situation telefonisch oder per Videokonferenz gerne zur Verfügung. Nach persönlicher Beratung erstellen wir für Sie ein Ihren Wünschen entsprechendes Testament, das Sie in Form des eigenhändigen Testaments zuhause handschriftlich errichten können. In der Folge registrieren wir Ihr Testament und halten in der Registrierung fest, wo konkret Ihr Testament von Ihnen verwahrt wird.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP / DR. MARTIN MELZER, LL.M.


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