Gerade in Krisenzeiten steigt das Bedürfnis, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen und die Vermögensweitergabe im Familienkreis rechtssicher zu regeln. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie angesichts der derzeit geltenden gesetzlichen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit des Einzelnen ein Testament formgültig errichtet werden kann.
Lesen Sie [hier] mehr über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, insbesondere die Errichtung eines eigenhändigen Testaments.
Das Team von Müller Partner Rechtsanwälte steht Ihnen auch in der aktuellen Situation telefonisch oder per Videokonferenz gerne zur Verfügung. Nach persönlicher Beratung erstellen wir für Sie ein Ihren Wünschen entsprechendes Testament, das Sie in Form des eigenhändigen Testaments zuhause handschriftlich errichten können. In der Folge registrieren wir Ihr Testament und halten in der Registrierung fest, wo konkret Ihr Testament von Ihnen verwahrt wird.
DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP / DR. MARTIN MELZER, LL.M.
>> ZUM NEWSLETTER ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE ISSUE 2|2020 ALS PDF