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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 4|2020

8. Juli 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der Oberste Gerichtshof befasste sich zuletzt in zwei aktuellen Entscheidungen mit dem Pflichtteilsrecht. In der Entscheidung 2 Ob 44/20i behandelte er die Frage, welche Zuwendungen unter den Schenkungsbegriff des § 781 ABGB fallen.

In der zweiten Entscheidung 2 Ob 154/19i musste sich der OGH mit der Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages auseinandersetzen, welcher unter mündlichen Nebenabreden abgeschlossen wurde.

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Für eine umfassende Beratung steht Ihnen das Erbrechtsteam von mplaw jederzeit gerne persönlich wie auch telefonisch (Videokonferenz) zur Verfügung.


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