Der Oberste Gerichtshof befasste sich zuletzt in zwei aktuellen Entscheidungen mit dem Pflichtteilsrecht. In der Entscheidung 2 Ob 44/20i behandelte er die Frage, welche Zuwendungen unter den Schenkungsbegriff des § 781 ABGB fallen.
In der zweiten Entscheidung 2 Ob 154/19i musste sich der OGH mit der Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages auseinandersetzen, welcher unter mündlichen Nebenabreden abgeschlossen wurde.
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