Erneut musste sich der OGH mit einer praxisrelevanten Frage zur pflichtteilsrechtlichen Schenkungsanrechnung auseinandersetzen.
Der Entscheidung 2Ob124/20d lag folgende häufig anzutreffende Konstellation zugrunde: Die Eltern schenkten einem Kind die Liegenschaft, auf dem sich das elterliche Wohnhaus befindet, wobei zugunsten der Eltern ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart wurde. Das andere Kind wurde auf den Pflichtteil herabgesetzt und ging zunächst leer aus, weil die bereits verschenkte Liegenschaft den einzigen relevanten Vermögenswert darstellte. Das übergangene Kind verlangte daher die schenkungsanrechnungsrechtliche Berücksichtigung des Liegenschaftswerts in der Verlassenschaft.
Knackpunkt der Entscheidung war, inwiefern das Wohnrecht der Eltern hier wertmindernd anzusetzen ist.
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DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.
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