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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 4|2021

5. Mai 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Erneut musste sich der OGH mit einer praxisrelevanten Frage zur pflichtteilsrechtlichen Schenkungsanrechnung auseinandersetzen.

Der Entscheidung 2Ob124/20d lag folgende häufig anzutreffende Konstellation zugrunde: Die Eltern schenkten einem Kind die Liegenschaft, auf dem sich das elterliche Wohnhaus befindet, wobei zugunsten der Eltern ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart wurde. Das andere Kind wurde auf den Pflichtteil herabgesetzt und ging zunächst leer aus, weil die bereits verschenkte Liegenschaft den einzigen relevanten Vermögenswert darstellte. Das übergangene Kind verlangte daher die schenkungsanrechnungsrechtliche Berücksichtigung des Liegenschaftswerts in der Verlassenschaft.

Knackpunkt der Entscheidung war, inwiefern das Wohnrecht der Eltern hier wertmindernd anzusetzen ist.

Lesen Sie [hier] mehr.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.


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